M-Zug

Zeugniszusatz „Mittlere-Reife-Zug“

M-Schüler erhalten ein Mittelschulzeugnis mit dem Zusatz „Mittlere-Reife-Zug“. Daran ist zu erkennen, dass diese Schülerinnen und Schüler einen Bildungsgang zum mittleren Schulabschluss besuchen.

Ihre Noten sind deshalb nicht mit den Leistungsbewertungen von Regelklassen an Mittelschulen zu vergleichen, sondern mit denen aus anderen Bildungseinrichtungen, die auch zum mittleren Schulabschluss führen.
Für weitere Informationen und Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Was spricht dafür, dass Ihr Kind den M-Zug an der Mittelschule besucht?

– Die Mittlere Reife kann in der eigenen Schulart erreicht werden.
– Der Großteil der Schülerinnen und Schüler bleiben an ihrer vertrauten Schule.
– Auch die Teilnahme am Quali ist möglich (= Absicherung) .
– Die oft schwierige Eingewöhnung in eine neue Schule mit neuen Lehrern entfällt.
– Eher praktisch veranlagte Schüler finden die ihnen gemäße Schullaufbahn mit einem mittleren Schulabschluss.

 

– Die Ausbildung in den praktischen Fächern Soziales, Wirtschaft, und Technik wird nur in der Mittelschule in dieser Vielfalt und in dieser Intensität geboten.

Wer kann in den M-Zug aufgenommen werden?

Aus Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule in M7, M8, M9 und M10

Nur zu Beginn des Schuljahres. Das Jahreszeugnis der bisherigen Schulart muss die Erlaubnis zum Vorrücken enthalten.

Wer die Vorrückungserlaubnis einer Realschule, Wirtschaftsschule oder des Gymnasiums in die 10. Jgst. erhalten hat, kann nach einer Aufnahmeprüfung in die M10 der Mittelschule eintreten. Wenn das Nichtvorrückendürfen sich auf Fremdsprachen bezieht, die in der Mittelschule nicht unterrichtet werden, ist der Eintritt auch möglich.